Die Umweltmedizin ist ein junges Fach innerhalb der Medizin und beschäftigt sich mit umweltbezogenen Gesundheitsrisiken. Es wird zwischen einem „individualmedizinischem Bereich“ und einem „bevölkerungsbezogenen Bereich“ unterschieden.
Der „individualmedizinische Bereich“ umfasst die medizinische Betreuung von Einzelpersonen mit gesundheitlichen Beschwerden oder auffälligen Untersuchungsbefunden, die auf Umwelteinflüsse zurückgeführt werden. Die Behandlung dieser Personen gehört in den Aufgabenbereich der Krankenhäuser oder niedergelassener Ärzte.
Die Gesundheitsbehörden befassen sich insbesondere mit dem „bevölkerungsbezogenen Bereich“ und verfolgen mit der Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und Gesundheitsstörungen einen präventiven Ansatz.
Die bevölkerungsbezogene, präventiv ausgerichtete Umweltmedizin wird schon lange als Aufgabe durch den öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen.
Auf dem Gebiet des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes hat der Gesetzgeber, insbesondere durch das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Infektionsschutzgesetz, dem Gesundheitsamt (Untere Gesundheitsbehörde) wesentliche Kompetenzen zugewiesen. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören die Überwachung der Trink- und Badewasserqualität.
Viel Raum nimmt die gutachterliche Bewertung gesundheitlicher Fragen ein. Das Spektrum reicht von der Beteiligung an Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Beteiligung an Planungsvor-haben im Bereich der Bauleitplanung sowie an Vorhaben, die unter das Gesetz zur Umweltverträglichkeit fallen, bis zu Beurteilungen von gesundheitlichen Risiken in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen.