Am 5. Dezember 2019 verkündete das Oberverwaltungsgericht Münster einen Vergleich zwischen der Stadt Essen, dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe. Dieser sieht anspruchsvolle Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte vor, ohne dass es in Essen zu unverhältnismäßigen Fahrverboten kommt.
Auf Basis der erzielten Ergebnisse wurde der Luftreinhalteplan Essen fortgeschrieben und ist zum 1. April 2020 in Kraft getreten. So arbeitet die Stadtverwaltung unter anderem an der umweltsensitiven Steuerung der Ampeln an der Alfredstraße, an der Einrichtung einer Umweltspur in der Innenstadt, an einem verbesserten Parkraummanagement, an der Optimierung des Park & Ride-Systems und des ÖPNV-Angebots sowie am Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.
Sollte der Jahresmittelwert 2020 den NO2-Grenzwert weiterhin überschreiten, werden weitere Maßnahmen ergriffen. Werden die Grenzwerte bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten, werden die Deutsche Umwelthilfe und das Land Nordrhein-Westfalen nach weitere Lösungen erarbeiten. Für die A40 werden bis 31.12.2020 keine Maßnahmen getroffen oder Fahrverbote angeordnet, um in der Zwischenzeit eine Lösung zu finden. Andernfalls sind weitere Gespräche geplant.