Unter dem Begriff "Dieselfahrverbot" werden Fahrverbote für Fahrzeuge zusammengefasst, die über Dieselmotoren einer bestimmten Schadstoffgruppe – meist die Euro-Normen I–V – verfügen. Er wird auch genutzt, wenn die Fahrverbote zudem Fahrzeuge mit Ottomotor betreffen – meist der Euro-Normen I–II. Die Fahrverbote können in ganzen Städten oder nur einzelnen Bereichen gelten.
Mit der Durchsetzung von Dieselfahrverboten soll die Einhaltung des von der Europäischen Union festgelegten Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sichergestellt werden. Dieser gilt seit 2010 in deutschen Städten. Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem sogenannten "Diesel-Urteil" Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge für grundsätzlich rechtmäßig und damit als mögliche Mittel zur Senkung des Stickstoffdioxids erklärt.