Die Mehrweg-Angebotspflicht gilt für Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, sowie für Restaurants, Bistros, Cafés aber auch Imbisse oder Kantinen. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten sind davon ausgenommen. Sie sind jedoch verpflichtet, auf Kundenwunsch dessen mitgebrachte Behälter, unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften, zu befüllen.
Ziel ist es, das Abfallaufkommen von Einwegverpackungen - selbst, wenn diese nicht mehr aus Kunststoff bestehen - deutlich zu reduzieren. Sie verursachen bei ihrer Herstellung viel CO2 und haben eine äußert kurze Lebensdauer, was das Klima und die Umwelt zusätzlich belastet.
Voraussetzung für den Erfolg ist, dass sich die Ausleih- und Rückgabemöglichkeiten der Mehrwegbehälter für die Nutzer*innen möglichst unkompliziert gestalten.
Die Stadt Essen informiert Gastronomiebetriebe über die Neuerung des Verpackungsgesetzes und klärt über die verschiedenen Mehrwegsysteme auf. Dafür gab es im letzten Jahr verschiedene Informationsveranstaltungen des Umweltamts der Stadt in Zusammenarbeit mit der Initiative Gemeinsam für Stadtwandel und den Raumbotschafter*innen. Zehn Hersteller*innen von Mehrwegbehältern beziehungsweise Mehrwegsystemen für die Außer-Haus-Gastronomie haben ihre Produkte und Konzepte vorgestellt und erläutert. Gastronomiebetreibende, die sich bereits für ein Mehrwegsystem entschieden haben, haben von Ihren Erfahrungen berichtet.
Wer an den bisherigen Veranstaltungen nicht teilnehmen konnte, kann sich anhand der nebenstehenden Links über die Inhalte der Veranstaltungen informieren.
Darüber hinaus informiert das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem nebenstehenden Informationsschreiben über das Thema Mehrweg-Angebotspflicht. Informationen zur Beachtung der Hygienevorschriften bei der Befüllung kundeneigener Behälter liefern die nebenstehenden Merkblätter.