Bodenbelastungskarte

Bodenbelastungskarte für die Stadt Essen

Seit über 30 Jahren werden in Essen schädliche Bodenveränderungen auf Altlastenflächen erfasst, bewertet, gesichert und falls nötig saniert.

Bereits im Jahr 2007 hat die Stadt Essen gemeinsam mit dem Institut für Stadtökologie und Bodenschutz auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes auch damit begonnen, systematisch Böden von Wohngrundstücken auf mögliche Rückstände zu untersuchen, die die mehr als 100-jährige Industriegeschichte im Boden hinterlassen hat. Die Ergebnisse wurden in einer sogenannten "Bodenbelastungskarte" (BBK) erfasst. Diese stellt das Belastungsniveau des Bodens mit anorganischen Schadstoffen und schwer abbaubaren organischen Schadstoffen dar.

Kinderspielplätze oder Kleingartenanlagen sind schon in den 1990er Jahren untersucht worden. Daher finden sich diese ebenso wenig wie Gewerbe- oder forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Bodenbelastungskarte.

Das Verfahren

Um schädliche Bodenveränderungen zu ermitteln, wurden Bodenproben aus Hausgärten in allen Essener Stadtteilen entnommen. Die ausgewählten Grundstücke, wurden nach den Kriterien Flächennutzung, Nutzungen in der Vergangenheit und Lage im Stadtgebiet ausgewählt. Bei der Auswahl wurde außerdem Wert darauf gelegt, dass die Flächen repräsentativ für ganze Häuserreihen sind, um die Ergebnisse auch auf ähnliche Nachbargrundstücke übertragen zu können.

Die entnommenen Proben wurden auf zahlreiche Schadstoffe untersucht, zum Beispiel auf Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber, aber auch auf polychlorierten Biphenylen (PCB) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Stadtökologie und Bodenschutz (ISB) hat das Umweltamt insgesamt 490 Bodenproben entnommen und diese untersuchen lassen. Die Ergebnisse der Analysen wurden dann auf die benachbarten, ähnlich genutzten Grundstücke übertragen. Auf diese Weise haben sich genauere Informationen über den Zustand des Bodens und einen räumlichen Überblick über die Belastung mit Schadstoffen ergeben. So konnte eine differenzierte Einschätzung für alle 92.000 Wohngrundstücke mit Hausgarten getroffen werden, die sich in der Bodenbelastungskarte wiederfindet.

Ergebnisse und Maßnahmen

Die Böden in den Essener Hausgärten sind in weiten Teilen des Stadtgebiets sauberer als dies bei der langjährigen Industriegeschichte zu erwarten war. Dort, wo Industrie ansässig war, spiegelt sich dies erwartungsgemäß auch im Boden wider. Das heißt aber nicht unbedingt, dass dort eine Gartennutzung gefährlich wäre. Es ist im Gegenteil erfreulich, dass die Böden zum überwiegend Teil kaum bis gar nicht belastet sind.

Dennoch gibt es einige Bereiche im Stadtgebiet, in denen Bodenbelastungen festgestellt wurden. Für die Schwermetalle Blei und Cadmium konnten großflächig etwas erhöhte Konzentrationen festgestellt werden.

Die Bundesbodenschutzverordnung sieht für unterschiedliche Gartennutzungen auch unterschiedliche Prüfwerte vor. Bei einer Überschreitung der Prüfwerte ist es Aufgabe der Behörde, eine mögliche Gefahr weiter zu ermitteln. Aus diesen Untersuchungsergebnissen folgen daher unterschiedliche Empfehlungen oder Maßnahmen:

Für normale Hausgärten, die überwiegend als Ziergärten genutzt werden, liegen die Prüfwerte für Blei bei 400 Milligramm pro Kilogramm Boden und für Cadmium bei 20 Milligramm pro Kilogramm Boden. Diese Werte werden auf den meisten Grundstücken unterschritten, so dass normale Hausgärten in Essen weiterhin gefahrlos genutzt werden können.

Für Gärten, in denen auf mehr als 20 Quadratmetern Nahrungspflanzen angebaut werden und in denen gleichzeitig Kinder auf kahlem Boden ohne Rasen und Pflasterung spielen, sieht die Bundesbodenschutz-verordnung für Cadmium einen niedrigeren Prüfwert von 2 Milligramm pro Kilogramm Boden vor. Auf rund 20.000 Essener Grundstücken wäre dieser Wert überschritten. Da eine solche Nutzung heute äußerst selten ist, dürfte eine Überschreitung für die meisten Gartennutzer nicht relevant sein. Trotzdem hat sich die Stadt Essen entschlossen, alle rund 20.000 Eigentümerinnen und Eigentümer (Flächen im Übersichtsplan gelb dargestellt) anzuschreiben und über die mögliche Situation in ihren Gärten zu informieren.

Zur Beurteilung einer Gefährdung auf diesen Flächen und zur Erstellung von Verhaltenshinweisen hat die Stadt zusätzlich den renommierten Humantoxikologen Prof. Dr. Ulrich Ewers eingeschaltet. Dieser sieht, in Übereinstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt, auf Flächen mit einer Cadmiumbelastung unterhalb von 20 Milligramm pro Kilogramm Boden und einem Bleigehalt von 400 Milligramm bis sogar 950 Milligramm pro Kilogramm Boden keine konkrete Gefahr. Vorsorgehinweise sind ausreichend, weshalb die Schreiben die nachfolgenden Empfehlungen zum Nahrungs-pflanzenanbau und zur Gestaltung von Spielbereichen für Kinder enthalten:

  • Achten Sie darauf, dass der Boden in den Bereichen Ihres Grundstücks bzw. Hausgartens, in denen Kleinkinder spielen und sich häufiger aufhalten, durch Vegetation (Rasen) gut abgedeckt ist. Der Kontakt mit möglicherweise belastetem Boden wird dadurch stark eingeschränkt.
  • Wenn Sie in Ihrem Hausgarten Nahrungspflanzen anbauen, sollten Sie vorsorglich auf den Anbau solcher Nahrungspflanzen verzichten, welche Blei und Cadmium besonders stark über die Wurzeln aufnehmen. Es sind dies folgende Pflanzenarten: Möhren, Pflücksalate, Schwarzwurzeln, Sellerie, Spinat.
  • Folgende Nahrungspflanzen können unbedenklich angebaut und verzehrt werden: Bohnen, Erbsen, Kohlarten, Tomaten, Wirsing sowie Baum- und Strauchobst. Bodennah wachsende verzehrbare Pflanzenteile (z.B. Erdbeeren) sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer können sich zudem beim Umweltamt zu Verhaltensweisen oder zu Analysen, die jedoch der Eigentümer selber beauftragen muss, beraten lassen.

Auf der Grundlage der Daten besteht für rund 100 Gärten der Verdacht, dass der Boden erhöhte Blei- und Cadmiumgehalte (Blei zwischen 950 und 1500 mg/kg und Cadmium zwischen 20 und 30 mg/kg) aufweist, die möglicherweise über den zulässigen und damit unbedenklichen Prüfwerten liegen (im Plan rot markiert). Diese Eigentümerinnen und Eigentümer werden vom Umweltamt gesondert angeschrieben. Hier wird die Stadt Essen zusammen mit den betroffenen Eigentümern – sofern sie dies wünschen - Untersuchungen ihres Gartens veranlassen, um die mögliche Gefährdung zu ermitteln. Bestätigt sich eine hohe Belastung, können weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen werden. Hier bietet die Stadt Essen ebenfalls ihre Beratung an, um den sehr individuellen Belastungssituationen gerecht zu werden.

Ansprechpartner für Betroffene

Anwohnerinnen und Anwohner, deren Grundstücke von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sind, werden per Brief vom Umweltamt über die Ergebnisse informiert.

Für Fragen zur Bodenuntersuchungen, Bodenbeschaffenheit oder -gestaltung können sie sich an die "Untere Bodenschutzbehörde" des Umweltamtes wenden.

Für Fragen zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung steht Ihnen das Gesundheitsamtes der Stadt Essen zur Verfügung.

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