Förderprogramm für die energetische Gebäudemodernisierung 2025

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Neue Richtlinie ab dem 1. April 2025

Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen und betrifft alle Förderanträge, die ab diesem Datum gestellt werden.

Richtlinie 2025 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen: Förderprogramm vom 1. April 2025

Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet Essen.

Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die Erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Für die Förderung 2023 standen insgesamt 1.730.500 Euro und für das Jahr 2024 insgesamt 3.730.500 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2025 befinden sich rund 2.500.000 Euro im Fördertopf der energetischen Gebäudemodernisierung.

Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Energieberatungen. Der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erteilt sein. Die Maßnahmen dürfen somit erst nach Antragsstellung begonnen werden und müssen mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, welche im Anhang der Förderrichtlinie überschaubar beschrieben sind.

Wie hoch ist die Förderung?

GEnergetische Sanierung der Gebäudehülledurch Fachfirmain Eigen-
leistung
  pro m²pro m²
G1Dämmung des Dachs60 Euro30 Euro
G1.1Dämmung der obersten Geschossdecke40 Euro20 Euro
G2Erneuerung von Fenster und Fenstertüren90 Euro 
G3Ertüchtigung von Fenster und Fenstertüren45 Euro 
G4Dämmung der Außenfassade60 Euro30 Euro
G4.1Perimeterdämmung40 Euro20 Euro
G5Dämmung der Kellerdecke40 Euro20 Euro

 Pauschal 
G6Hauseingangstür, Außentür (je Stück)250 Euro
G7Dämmung / Austausch / Einbau Rollladenkästen (je Stück)40 Euro

Die Förderung pro wird je auf volle Bauteilfläche gewährt. Die Außentüren werden nur gefördert, wenn sie von einem unbeheizten Raum zum beheizten Raum führen.

Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, werden ebenfalls gefördert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss.

EEnergieberatungenpauschal
E1Energieberatung inkl. individueller Sanierungsfahrplan300 Euro
E2Energie-Effizienz-Experte für 1.1.3. der Richtlinie100 Euro

Die Energieberatung (E1) muss durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in erfolgen. Hierbei ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans notwendig, um die Förderung über 300 Euro zu erhalten. Diese Energieberatung kann außerdem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden.

BBonuspauschal
B1Einhaltung BEG Anforderungen, mit Nachweis+ 50 % *
B2Einkommensabhängiger Bonus für Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) + 40 % **

* 50% der jeweiligen Förderhöhen aus G1 bis G7

** 40% der gesamten Förderhöhe aus H, G und E

Außerdem sollen Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, ebenfalls gefördert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss.

Innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Antragsstellung werden pro Gebäude maximal 10.000 Euro Fördergelder ausgezahlt. Wird der Bonus B2 in Anspruch genommen, so steigt die maximale Fördersumme pro Gebäude auf maximal 14.000 Euro.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden vor allem bereits begonnene Maßnahmen. Dabei werden insbesondere die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung als Maßnahmenbeginn gewertet. Förderunschädlich sind jedoch Liefer- und Leistungsvertäge, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der Stadt Essen oder anderen Fördergeber*innen enthalten.

Außerdem wird ebenfalls nicht gefördert:

  • der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen
  • Selbsteinbauten / Eigenbauanlagen, welche nicht Punkt 1.1.3 der derzeit gültigen Förderrichtlinie entsprechen.
  • Maßnahmen, deren Förderung - bezogen auf ein Gebäude - in Summe 100 Euro unterschreiten (Bagatellgrenze)

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Förderanträge werden ausschließlich im Serviceportal der Stadt Essen gestellt. Den Link zum Serviceportal und zur Antragsstellung finden Sie oben in der Info-Box. Alternativ finden Sie den Link unter den nützlichen Links. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine automatische Eingangsbestätigung. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.

Was wird für die Antragsstellung benötigt?

Für die Antragsstellung wird ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens Ihrer Wahl benötigt, welches alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- / Modernisierungsmaßnahme beinhaltet. Für die Beantragung der Förderung für die Energieberatung sowie des Bonus B1 wird ein Angebot von einer*m Energie-Effizienz-Expertin*Experten benötigt.

Was passiert nach der Antragsstellung?

Nachdem Sie den Förderantrag versendet und die Eingangsbestätigung erhalten haben, werden der Antrag und die hochgeladenen Dokumente überprüft. Sie können nun auf eigenes Risiko den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. Die Förderung ist jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides genehmigt. Für die Umsetzung und Abrechnung haben Sie ab der Bewilligung zwölf Monate Zeit.

Im Serviceportal können Sie Ihren Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen, den Zuwendungsbescheid erhalten und bei Bedarf weitere Dokumente hochladen.

Auch die Auszahlung der Förderung wird über das Serviceportal der Stadt Essen beantragt. Achten Sie hierauf auf den gesonderten Link für den Auszahlungsantrag unter Nützliche Links.

Sanierungsförderung

Team Sanierung

Telefon: 0201 88 82 366
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