Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet Essen.
Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die Erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Für die Förderung 2023 standen insgesamt 1.730.500 Euro und für das Jahr 2024 insgesamt 3.730.500 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2025 befinden sich rund 2.500.000 Euro im Fördertopf der energetischen Gebäudemodernisierung.
Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Energieberatungen. Der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erteilt sein. Die Maßnahmen dürfen somit erst nach Antragsstellung begonnen werden und müssen mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, welche im Anhang der Förderrichtlinie überschaubar beschrieben sind.
Wie hoch ist die Förderung?
G | Energetische Sanierung der Gebäudehülle | durch Fachfirma | in Eigen- leistung |
pro m² | pro m² | ||
G1 | Dämmung des Dachs | 60 Euro | 30 Euro |
G1.1 | Dämmung der obersten Geschossdecke | 40 Euro | 20 Euro |
G2 | Erneuerung von Fenster und Fenstertüren | 90 Euro | |
G3 | Ertüchtigung von Fenster und Fenstertüren | 45 Euro | |
G4 | Dämmung der Außenfassade | 60 Euro | 30 Euro |
G4.1 | Perimeterdämmung | 40 Euro | 20 Euro |
G5 | Dämmung der Kellerdecke | 40 Euro | 20 Euro |
Pauschal | ||
G6 | Hauseingangstür, Außentür (je Stück) | 250 Euro |
G7 | Dämmung / Austausch / Einbau Rollladenkästen (je Stück) | 40 Euro |
Die Förderung pro m² wird je auf volle m² Bauteilfläche gewährt. Die Außentüren werden nur gefördert, wenn sie von einem unbeheizten Raum zum beheizten Raum führen.
Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, werden ebenfalls gefördert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss.
E | Energieberatungen | pauschal |
E1 | Energieberatung inkl. individueller Sanierungsfahrplan | 300 Euro |
E2 | Energie-Effizienz-Experte für 1.1.3. der Richtlinie | 100 Euro |
Die Energieberatung (E1) muss durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in erfolgen. Hierbei ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans notwendig, um die Förderung über 300 Euro zu erhalten. Diese Energieberatung kann außerdem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden.
B | Bonus | pauschal |
B1 | Einhaltung BEG Anforderungen, mit Nachweis | + 50 % * |
B2 | Einkommensabhängiger Bonus für Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) | + 40 % ** |
* 50% der jeweiligen Förderhöhen aus G1 bis G7
** 40% der gesamten Förderhöhe aus H, G und E
Außerdem sollen Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, ebenfalls gefördert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss.
Innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Antragsstellung werden pro Gebäude maximal 10.000 Euro Fördergelder ausgezahlt. Wird der Bonus B2 in Anspruch genommen, so steigt die maximale Fördersumme pro Gebäude auf maximal 14.000 Euro.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden vor allem bereits begonnene Maßnahmen. Dabei werden insbesondere die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung als Maßnahmenbeginn gewertet. Förderunschädlich sind jedoch Liefer- und Leistungsvertäge, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der Stadt Essen oder anderen Fördergeber*innen enthalten.
Außerdem wird ebenfalls nicht gefördert:
- der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen
- Selbsteinbauten / Eigenbauanlagen, welche nicht Punkt 1.1.3 der derzeit gültigen Förderrichtlinie entsprechen.
- Maßnahmen, deren Förderung - bezogen auf ein Gebäude - in Summe 100 Euro unterschreiten (Bagatellgrenze)
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Förderanträge werden ausschließlich im Serviceportal der Stadt Essen gestellt. Den Link zum Serviceportal und zur Antragsstellung finden Sie oben in der Info-Box. Alternativ finden Sie den Link unter den nützlichen Links. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine automatische Eingangsbestätigung. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.
Was wird für die Antragsstellung benötigt?
Für die Antragsstellung wird ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens Ihrer Wahl benötigt, welches alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- / Modernisierungsmaßnahme beinhaltet. Für die Beantragung der Förderung für die Energieberatung sowie des Bonus B1 wird ein Angebot von einer*m Energie-Effizienz-Expertin*Experten benötigt.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Nachdem Sie den Förderantrag versendet und die Eingangsbestätigung erhalten haben, werden der Antrag und die hochgeladenen Dokumente überprüft. Sie können nun auf eigenes Risiko den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. Die Förderung ist jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides genehmigt. Für die Umsetzung und Abrechnung haben Sie ab der Bewilligung zwölf Monate Zeit.
Im Serviceportal können Sie Ihren Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen, den Zuwendungsbescheid erhalten und bei Bedarf weitere Dokumente hochladen.
Auch die Auszahlung der Förderung wird über das Serviceportal der Stadt Essen beantragt. Achten Sie hierauf auf den gesonderten Link für den Auszahlungsantrag unter Nützliche Links.