Wenn ein Gebäude nicht an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird, stehen verschiedene dezentrale Wärmeversorgungsoptionen zur Verfügung. Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäude, seinem energetischen Zustand und den örtlichen Rahmenbedingungen ab.
Nach § 71 GEG müssen neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Das ist zum Beispiel bei Wärmepumpen oder Biomasseheizungen als alleinige Heizung der Fall. Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung, gelten in der Regel jedoch nicht als alleinige Heizung, sondern werden unterstützend oder als Teil einer Kombination eingesetzt.
Zulässig sind auch Hybridlösungen, bei denen erneuerbare Wärme mit einer weiteren Heiztechnik kombiniert wird, etwa mit einer Gasheizung. Entscheidend ist, dass insgesamt mindestens 65 Prozent der Wärme erneuerbar erzeugt werden. Die verbleibenden bis zu 35 Prozent dürfen derzeit noch aus anderen Energieträgern stammen.
Diese restlichen Anteile sind jedoch keine dauerhafte Lösung. Hintergrund ist das im Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 3 KSG ) festgelegte Ziel, dass Deutschland ab dem Jahr 2045 klimaneutral sein soll. Spätestens dann muss die Wärmeversorgung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen.
In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Wärmebedarf können in Einzelfällen auch elektrische Direktheizungen in Betracht kommen.
Bei Fragen zu Heiztechniken, energetischen Sanierungsschritten, Kosten oder Fördermöglichkeiten steht der KlimaTreff der Stadt Essen als kostenfreie und unabhängige Beratungsstelle zur Verfügung. Das Beratungsangebot unterstützt bei Sanierungsvorhaben, beim Einsatz erneuerbarer Energien und weiteren Themen der Energieeffizienz.