Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan setzt zum einen ordnungsrechtlich Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und Geschützte Landschaftsbestandteile (kleine Naturschutzgebiete) mit den dazugehörigen Verboten fest (zum Beispiel Bauverbot, Verbot Wege im Naturschutzgebiet zu verlassen, Verbot Hunde im Naturschutzgebiet frei laufen zu lassen).

Darüber hinaus stellt er als Entwicklungsplan dar, in welche Richtung die biologische Vielfalt (Tiere, Pflanzen, Biotope), die (naturnahen) Böden, die Gewässer mit ihren Auen und das Grundwasser, die Luft und das Klima (soweit sie durch Pflanzen, Böden und Gewässer beeinflusst werden können), das Landschaftsbild und der Erholungswert von Natur und Landschaft entwickelt werden sollen. Damit diese Entwicklungsziele erreicht werden, enthält er zusätzlich konkrete naturbezogene Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (zum Beispiel Anlage von Kleingewässern, Anpflanzung von Bäumen, Mahd von Obstwiesen, Anlage von Wanderwegen).

Der Landschaftsplan besteht aus Text und Karte; die Karte hat einen Maßstab von 1:10.000; für Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Geschützte Landschaftsbestandteile gibt es darüber hinaus Karten im Maßstab 1:1.000 oder 1:500. Der Landschaftsplan soll sich über den gesamten, unbesiedelten Bereich und viele Grünflächen im besiedelten Bereich erstrecken. Daneben soll aufgezeigt werden, welche Bedeutung die Flächen des Landschaftsplans für die bebauten Flächen haben.

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