Darüber hinaus gibt es in Essen gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW und Alleen nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW. Außerdem enthalten das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW Naturschutzvorschriften, insbesondere in den Themenfeldern Eingriffsregelung, Artenschutz und Erholung in der Natur und Landschaft, die unmittelbar für jede Person gelten.
Eine Karte entsprechend § 50 Landesnaturschutzgesetz NRW, in der alle Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile in Essen eingetragen sind, ist auf der Seite Landschaftsplan Essen zu finden. Außerdem sind die Vorschläge für einen Landschaftsplan II (Essener Norden), für einen Landschaftsplan Walpurgistal sowie für neue Naturdenkmale nachrichtlich vermerkt. Die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz sind in dieser Karte noch nicht eingetragen; sie können unter anderem im nebenstehenden Link eingesehen werden.
Wann eine Baumreihe eine Allee gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz ist, kann der Definition in nebenstehenden Link entnommen werden.