Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen wie die Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder die Geflügelpest kennen keine Grenzen. Sie können große Tierbestände und damit letztlich auch die Nahrungsmittelversorgung gefährden.

Sogenannte Zoonosen, Tierkrankheiten wie Tollwut, Tuberkulose, Brucellose oder die Salmonellose, sind auf den Menschen übertragbar. Diese Krankheiten zu bekämpfen und möglichst zu vermeiden, ist eine der Hauptaufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Wir
• überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr, ob alle Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes erfüllt sind,
• erarbeiten Notfallpläne zur Bekämpfung besonders gefährlicher Tierseuchen,
• kontrollieren den Viehhandel, Tierausstellungen und internationale Viehtransporte, um eine Verschleppung von Seuchen vorzubeugen,
• überwachen die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungen in den Rinder-, Geflügel- und Schweinebeständen.

Aktuelle Informationen zur Tiergesundheitslage bundesweit sowie auf Kreis- und Stadtebene gibt es auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Institutes.

Sollte die Stadt Essen direkt betroffen sein, finden werden alle erforderlichen Informationen, wie etwa den Erlass von Allgemeinverfügungen, die Lage von Restriktionsgebieten oder Handlungsanweisungen auf diesen Internetseiten veröffentlicht.

Anzeige von Tierhaltungen

Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen anzuzeigen.

Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV (Anzeige und Registrierung), hat jede Person, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten möchte, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Dabei muss der Name, die Anschrift und für die jeweilige Tierart, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und der Standort mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle für die Anmeldung der Tierhaltung ist die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung, vergibt die erforderliche Betriebsregistriernummer und leitet die Daten in regelmäßigen Abständen an die Veterinärämter weiter.

Zudem müssen alle Personen, die die genannten Tierarten halten, ihre Haltungen auch dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen zu melden. Weitere Informationen und Meldeformulare gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Zusätzliche Meldepflichten für Bienenhalter

Nach der Bienenseuchen-Verordnung – BienSeuchV § 1a haben zudem Bienenhalter dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Das Meldeformular gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Wer ein herrenloses oder verletztes Tier gefunden hat

meldet dies bitte bei den nachfolgend aufgeführten Stellen.

An Werktagen tagsüber
Albert-Schweitzer-Tierheim Essen unter der Rufnummer +49 201 837235-0.
Von 22.00 bis 8.00 Uhr und an Wochenenden
Polizeinotruf 110.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Essen.

Was Sie bei toten Tieren tun sollten

Verstorbene Haustiere

Kleine verstorbene Haustiere dürfen im eigenen Garten beerdigt werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass
• sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und
• die bedeckende Erdschicht mindestens 50 cm, besser 100 cm dick sein muss.

Wer sein verstorbenes Tier nicht selber beerdigen möchte, kann seinen Schützling auch im Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen abgeben. Der Besuch sollte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 angekündigt werden.

Tote Tiere auf öffentlichen Flächen, wie Straßen und Wege

Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können tagsüber an Werktagen dem Amt für Straßen und Verkehr unter den Rufnummern +49 201 8866346, +49 201 8866347, +49 201 8866348 oder +49 201 8866349 gemeldet werden.

Tote Tiere auf privaten Grundstücken

Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können bei der Tierkörpersammelstelle des Albert-Schweitzer-Tierheims in Essen abgegeben werden. Der Besuch sollte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 angekündigt werden.

Tote landwirtschaftliche Nutztiere

Verendete landwirtschaftliche Nutztiere müssen von einem zugelassenen Tierkörperverwerter abgeholt werden.

Die Tierkörperbeseitigung im Stadtgebiet Essen erfolgt derzeit durch die Jean Schaap GmbH, Averbeck 51 in 48619 Heek. Tote Nutztiere können dort zur Abholung anmeldet werden unter

• Telefon +49 2568 93100 oder
• Fax +49 2568 1277.

In dringenden Notfällen, wie einem Unfall oder Stallbrand, gibt es einen Notdienst unter der Rufnummer +49 171 6973111.

Die Entsorgung der toten Tiere ist kostenpflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes erfragt man bei der Jean Shaap GmbH.

Noch mehr Informationen, Formulare und Rechtsgrundlagen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

© 2024 Stadt Essen