Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern oder einschränken. Hierzu zählen neben dem baulichen Brandschutz auch der anlagentechnische und der betrieblich-organisatorische Brandschutz. Er leistet somit einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz von Leben und Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit.
Im modernen Feuerwehrwesen ist er unerlässlich und die vorbereitende Grundlage für eine erfolgreiche Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr im Schadenfall für die Kollegen des Einsatzdienstes der Feuerwehr.
Das komplexe Aufgabenspektrum im vorbeugenden Brandschutz ist sehr vielfältig und umfasst im Wesentlichen:
- das Mitwirken im Baugenehmigungsverfahren
- Durchführung von Brandverhütungsschauen in Gebäuden unterschiedichster Art und Nutzung
- Begleitung der Bauaufsichtsbehörde bei der Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen.
- Beratung von Bürgerinnen*Bürgern zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
- Beratung von Architekten, Brandschutzplanern und weiteren am Bau beteiligten Personen
- Aufklärung und Schulung von Kindern und Erwachsenen.
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen bei allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes mit Rat und Tat zur Seite. Wir erläutern Ihnen Grundsätzliches, Zusammenhänge und Hintergründe von gesetzlichen Forderungen sowie deren Umsetzung in die Praxis.
Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Aufgabenbereichen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten.