Weitere Informationen und FAQs zur Modernisierungsförderung

Neue Richtlinie seit dem 01.04.2025

Die Antragsstellung für die Förderung finden Sie im Serviceportal.

Die Antragsstellung für die Auszahlung der beantragten Fördermittel finden Sie ebenfalls im Serviceportal.

Hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen!

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, so kontaktieren Sie gerne das Team Sanierung über die E-Mail-Adresse sanierung@gha.essen.de oder telefonisch unter 0201 88-82366.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderanträge sind über das Serviceportal der Stadt Essen auszufüllen. Wichtig ist, dass Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Dies erfolgt über das ServiceKonto BundID.

Für die Beantragung der Fördermittel werden die folgenden Informationen und Unterlagen benötigt, halten Sie diese schon mal bereit:

  • Adresse der zu behandelnden Immobilie
  • Gebäudehülle: Die m² der zu dämmende(n) Fläche(n), Anzahl Außentüren / Rollladenkästen
  • Eigentumsnachweis beziehungsweise schriftliche Genehmigung der*des Eigentümerin*Eigentümers
  • Aktuelle Fotos des Zustandes - pro Gewerk
  • • Ausführliches Angebot über die durchzuführende(n) energetische(n) Maßnahme(n), mit Inhalten zu:
    • - U-Wert(e),
    • - Quadratmeter Angaben
    • - geplante zu verwendende, umweltfreundliche Materialien bei Dämmmaßnahmen
  • Steuer-Ident Nummer
  • Eventuell erforderliche Genehmigungen
  • Bank Konto Daten

Ist die Eigenleistung förderfähig?

Mit der Förderrichtlinie (FRL) vom 01.04.2025 ist die Eigenleistung bei den folgenden Maßnahmen (s. Punkt 1.1.3 – FRL) förderfähig:

  • Dämmung des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Fassade
  • Perimeterdämmung
  • Dämmung der Kellerdecke

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Die Anforderungen am Dämmmaterial sind gemäß Punkt 3.5 der Förderrichtlinie (FRL) zu erfüllen
  • Die Maßnahme muss von einer*einem Energie-Effizienz-Expertin*Experten (EEE) abgenommen und als fachlich richtig bestätigt werden (s. Punkt 3.6 FRL)
  • Die erreichten GEG-U-Werte sind nachzuweisen (s. Anhang - FRL)
  • Die Fördersumme halbiert sich bei Selbsteinbauten

Beim Beantragen der Fördermittel ist eine Übersicht über das zu verwendende Material, die dabei entstehenden Kosten und der umzusetzenden Gesamtflächen hochzuladen. Die Material Übersicht kann ein Merk- oder Übersichtsblatt aus dem Baumarkt oder eine Übersicht aus dem Internet sein (z. B. Techn. Merkblatt)..

Achten Sie bitte darauf, dass auch hier der vorzeitige Maßnahmenbeginn (bereits bestellte Materialien) nicht förderfähig ist.

Hinweis:

Sind Sie sich über eine fachgerechte Durchführung des Selbsteinbaus nicht so ganz sicher, nehmen Sie doch schon vor der Beantragung von Fördermitteln für Eigenleistung Kontakt zum Klimatreff der Stadt Essen, einer* einem Architektin *Architekten, einer* einem EEE auf, und besprechen Sie eine fachgerechte Durchführung der geplanten Maßnahme.

Was passiert, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder beauftragt ist und ich erst jetzt einen Antrag einreiche?

Wenn Sie bereits mit der Maßnahme begonnen oder die Fachunternehmen beauftragt haben und der Förderantrag erst jetzt eingereicht wird, können Sie grundsätzlich keine Förderung erhalten. Um die Förderung zu erhalten muss zwingend der Förderantrag vorliegen, bevor die Maßnahme begonnen wird.

Ausnahme(n):

Sie haben die Möglichkeit eine Förderung der Stadt Essen zu erhalten, wenn die jeweiligen Angebote (Lieferungs- oder Leistungsverträge) des Fachunternehmens schon beauftragt sind, aber eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.

Diese Ausnahme gilt auch, wenn Sie eine BEG-Förderung beantragt haben und die jeweiligen Angebote (Lieferungs- oder Leistungsverträge) des Fachunternehmens eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.

Wenn Sie eine BEG-Förderung und eine Förderung bei der Stadt Essen beantragt haben, informieren Sie bitte das BAFA darüber.

Was bedeutet der Text "Angebote mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung"?

Nach Punkt 3 der Förderrichtlinie der Stadt Essen, ist ein Förderantrag grundsätzlich vor der Beauftragung zu stellen (3.2 der FRL). Der Zugang des Antrags bei der Stadt Essen ist maßgebend.

Haben Sie bereits beauftragt, kann ihr Förderbescheid nicht positiv beschieden werden- sie erhalten eine Ablehnung.

Ausnahme:

Sie haben beauftragt und die Angebote enthalten eine auflösende oder aufschiebende Bedingung, dann können Sie ggf. noch eine Förderung seitens der Stadt Essen erhalten.

Sie haben z. B. bei der Bafa einen Förderantrag gestellt und die Angebote enthalten eine auflösende oder aufschiebende Bedingung, dann können Sie ggf. noch eine Förderung seitens der Stadt Essen erhalten.

Hinweis: Bitte informieren Sie das Bafa oder ggf. auch andere Fördermittelgeber, wenn Sie einen Förderantrag zusätzlich bei der Stadt Essen einreichen (s. Pkt. 8 – Kumulierung).

Worauf ist bei den Fotos zu achten?

Für die Beantragung der Fördermittel ist es wichtig, dass die Modernisierung nachgewiesen wird. Dies erfolgt über Fotos des Ist-Zustandes und des Modernisierten-Zustandes.

Die Fotos sind pro Maßnahme zu erstellen. Wichtig ist, dass wir ganz klar erkennen können, in welchem Zustand (Vorher - Nachher) diese Maßnahmen sind.

Pro Maßnahme ist auf folgendes zu achten:

  • Dach- und Dachbodendämmung: Fotos aus dem Bereich der Tür oder der Dachbodenluke bieten sich in diesem Fall als Möglichkeiten an. .
  • Fenster und Rollladenkästen: In diesem Fall können Sie alle zu erneuernden Fenster fotografieren oder sie machen Fotos von außen und bilden die Fassaden mit den jeweiligen Fenstern ab. Bei den Fassadenfotos sind in der Regel auch die Rollladenkästen besser zu sehen.
  • Außenwände: Hier können Sie ebenfalls mehrere Fotos einreichen. Auf jeden Fall sollte die zu dämmende Wand zu sehen sein. Auf weiteren Fotos kann der Wandaufbau abgebildet werden.
  • Kellerdecke: Senden Sie uns hier bitte ein Foto der ungedämmten Kellerdecke zu.
  • Außentüren: Hier ist ein Foto von der gesamten Tür einzureichen.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass sowohl für die Beantragung (vorher) als auch für die Auszahlung (nachher) von Fördermitteln Fotos der Maßnahmen einzureichen sind.

Worauf ist bei der Dämmmaterial-Auswahl zu achten?

Egal ob Sie eine Fassadendämmung, eine Dachdämmung (Aufsparren-, Zwischensparrendämmung, etc.) umsetzen möchten. Gefördert werden Materialien die nachgewiesen mineralischen oder biogenen bzw. nachwachsenden Ursprungs sind.

Von der Förderung sind Maßnahmen unter Verwendung synthetischer Stoffe, wie bspw. EPS, XPS, PU, PIR, PUR, PE, PF oder PR ausgeschlossen. Auch die Biomassenbilanzierung ist nicht möglich.

Ausnahme: Die Perimeterdämmung ist von diesen Voraussetzungen befreit.

Es werden nur Dämm-Maßnahmen für Bauteile gefördert, die an die beheizten Bereiche des Hauses angrenzen, dies bedeutet z. B. keine Förderung für eine Perimeterdämmung für einen angrenzenden unbeheizten Keller.

Werden neue Heizungssysteme gefördert?

Mit der neuen Förderrichtlinie vom 01.04.2025 ist die Förderung zur Optimierung, des Austausches bzw. die Erneuerung von Heizungssystemen ausgeschlossen.

Worauf ist bei der Fenster/Tür-Auswahl zu achten?

Fenster und Türen werden bezuschusst, solange diese aus europäischem Holz, Kunststoff oder Aluminium sind.

Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Wie finde ich Handwerker*innen?

Handwerker*innen, die Sie beraten und Ihnen ein Angebot erstellen können, finden Sie über das Internetportal der teilnehmenden Kreishandwerkerschaften. Die Stadt Essen spricht aus Neutralitätsgründen keine Empfehlungen zu konkreten Betrieben aus.

www.lokaleshandwerk.de

Kann ich meinen Förderantrag nachträglich ändern?

Der bereits eingereichte Förderantrag ist leider nicht mehr änderbar. Wenn Sie weitere Maßnahmen durchführen und dafür eine Förderung beantragen möchten, dann reichen Sie bitte einen neuen Förderantrag für die neue Maßnahme ein. Dieser neue Antrag ersetzt nicht den ersten Förderantrag. Der neue Förderantrag wird für die andere Maßnahme als zweiter Antrag angesehen.

Die vorherig beantragte Maßnahme muss in einem neuen Antrag nicht wieder aufgeführt/beantragt werden. Sie beantragen lediglich die neue Maßnahme.

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Maßnahme einen zusätzlichen BEG-Bonus (B1, FRL) erhalten kann, beantragen Sie diesen Bonus einfach mit. Eine nachträgliche Beantragung nur des Bonus kann nicht erfolgen. Genauso verhält es sich bei den Flächenangaben. Die geförderte Bauteilfläche kann nachträglich nicht erhöht werden.

Wie lang dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Die Bearbeitung und anschließende Genehmigung (oder auch Ablehnung) des Förderantrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Damit Sie und die Handwerker*innen nicht bis zum Zuwendungsbescheid (ZWB) warten müssen, können Sie auf eigenes Risiko nach dem Beantragen der Fördermittel die Handwerker*innen beauftragen und die Maßnahme(n) beginnen.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie 12 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme.

Wie viele Anträge darf ich einreichen?

Pro Gebäude können so viele Förderanträge innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden, bis die maximal förderfähige Summe von 10.000 Euro, inklusive Bonusleistungen, erreicht ist.

Die maximal förderfähige Summe erhöht sich auf 14.000 Euro, wenn der Bonus nach Punkt 1.3.2 der FRL in Anspruch genommen wird.

Worauf ist bei dem einkommensabhängigen Bonus für Leistungsbeziehende zu achten?

Für den einkommensabhängigen Bonus (B2) anhand des Leistungsbezuges (SGB II, SGB XII und AsylbLG) ist der Sozialleistungsbezug mittels Vorlage des Leistungsbescheides nachzuweisen.

Was kann saniert/modernisiert werden?

Wenn Sie noch nicht wissen, ob oder welche energetische Maßnahme durchgeführt werden sollten, dann empfehlen wir Ihnen die Beratung über den KlimaTreff der Grünen Hauptstadtagentur der Stadt Essen.

Erste Informationen zu energetischen Maßnahmen erhalten Sie über die Homepage des KlimaTreffs:

  • https://www.essen.de/leben/umwelt/gruene_hauptstadt_europa_2017/klimaportal/klimatreff/klimatreff_1.de.jsp

Sie können einen Beratungstermin oder Informationsanfragen über den KlimaTreff der Stadt Essen bei folgender E-Mail Adresse klimatreff@gha.essen.de oder telefonisch unter Telefon 0201 88 82399 anfragen.

Wird der Förderantrag pro Gewerk (Maßnahme) oder pro Gebäude ausgefüllt?

Die Förderanträge werden immer pro Gebäude ausgefüllt.

Über einen Förderantrag können mehrere energetische Maßnahmen gefördert werden. Achten Sie bitte darauf, dass wir pro Gebäude maximal 10.000 Euro im Jahr, bzw. 14.000 Euro für Leistungsbeziehende (s. Punkt 6.3 der FRL), auszahlen können.

Wie finde ich Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten?

Über die Förderrichtlinie der energetischen Gebäudesanierung wird auch die Energieberatung über Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten bezuschusst.

Unter Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die gelisteten Expertinnen*Experten in Ihrem Umkreis auf der folgenden Seite: https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Wie kann die Energieberatung (BAFA) gefördert werden?

Die Energieberatung wird von uns pauschal mit 300 Euro bezuschusst.

Um diese Förderung zu erhalten, laden Sie im Serviceportal das Angebot der*des Energie-Effizienz-Expertin*Experten hoch. Achten Sie bitte darauf, dass der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) im Rahmen dieser Energieberatung erstellt wird.

Die Energieberatung kann zudem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezuschusst werden.

BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan stellt die Ergebnisse der Energieberatung in Form einer Schritt-für-Schritt-Sanierung vor.

Im Rahmen der Schritt-für-Schritt-Sanierung werden die Maßnahmen nach Priorität und Effizienz sortiert und in individuelle Maßnahmenpaketen geschnürt. Wann diese Maßnahmenpakete durchgeführt werden, ist ebenfalls individuell berechnet sowie mit Rücksicht auf die Bewohner im Fahrplan bestimmbar.

Vom unsanierten Ist-Zustand aus, werden diese Maßnahmenpakete Schritt für Schritt abgebildet und zeigen auf, wie viel Energie und Kosten pro Maßnahmenpaket eingespart werden können.osten pro Maßnahmenpaket eingespart werden können.

Der individuelle Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".

Wichtig: Die empfohlenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend, sondern sollen einen Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie aufzeigen.

Wann kann ich einen BEG-Bonus erhalten und wie weise ich ihn nach?

Wenn Sie die Anforderungen der Bundesförderung erfüllen, also die U-Werte bei der energetischen Sanierung einhalten (s. technische Mindestanforderungen), dann haben Sie die Möglichkeit einen Bonus von 50 Prozent auf die Fördersumme G (Gebäudehülle) zu erhalten. Hierfür muss jedoch ein Nachweis in Form einer U-Wert-Berechnung eingereicht werden. Diese Berechnung kann vom Fachunternehmen oder von Energieberaterinnen*Energieberatern erstellt werden.

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Maßnahme einen zusätzlichen BEG-Bonus (B1, FRL) erhalten kann, beantragen Sie diesen Bonus einfach mit. Einen Bonus wegen der Einhaltung der BEG-Anforderungen bedeutet zum Beispiel bei der Umsetzung von Fenstern eine maximal U-Wert Höchstgrenze in Höhe von 0,95 W (m²*K). Ist die Maßnahme nicht Bonusfähig wird der Bonus nicht bewilligt. Die geförderte Bauteilfläche kann nachträglich nicht erhöht werden.

Wie funktioniert die Kumulierung von verschiedenen Fördermitteln?

Die Stadt Essen erlaubt eine Kumulierung. Inwiefern andere Fördergeber eine Kumulierung erlauben, liegt in Ihrer Eigenverantwortung dies zu klären.

Hinweis: Steuerrechtliche Fragestellungen klären Sie bitte im Vorfeld Ihrer Antragsstellung ggf. mit ihrem Steuerberater oder informieren Sie sich anderweitig.

Welche weiteren Förderprogramme gibt es?

Suchen Sie weitere Fördermöglichkeiten zu Modernisierungsmaßnahmen? In der Förderdatenbank finden Sie durch die Filterfunktionen unter einem Stichwort schnell und übersichtlich mögliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben.

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html

Wie wird die Auszahlung beantragt?

Die Auszahlung der reservierten Fördergelder erfolgt ebenfalls über das Serviceportal. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular für die Auszahlung der Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Halten Sie für das Beantragen der Auszahlung folgende Dokumente digital bereit:

  • Fotos nach der Sanierung
    • wenn vorhanden auch gerne Fotos der Baustellen
  • Schlussrechnung(en) der Fachfirmen
  • Zahlungsnachweis(e)

Außerdem werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Datum Beginn der Maßnahme(n)
  • Datum Fertigstellung der Maßnahme(n)

Sobald der Auszahlungsantrag und die Dokumente eingereicht sind, werden diese kontrolliert und anschließend die Auszahlung durchgeführt.

Wann wird die Auszahlung beantragt?

Die Auszahlung wird erst beantragt, wenn die energetische Modernisierungsmaßnahme fertiggestellt wurde. Beachten Sie hierzu unbedingt die Frist von 12 Monaten (s. auch Punkt 6.4. der FRL).

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Sobald der Auszahlungsantrag und die Dokumente eingereicht sind, werden diese kontrolliert und anschließend die Auszahlung durchgeführt. Dies kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen.

Wie viele Angebote muss ich einreichen?

Für jede bei der Stadt Essen beantragte Maßnahme (z. B. Fenster, Dämmung Dach) muss ein Angebot eingereicht werden, ggf. auch ein Angebot mit aufschiebender Wirkung.

Können Rollladenkästen nachträglich gedämmt werden?

Die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen (Aufsatz- und Vorbaurollladenkästen) kann gefördert werden. Voraussetzung ist, dass entweder ein Fachbetrieb die Dämmung vornimmt, oder dass eine Energieberater*in nach einer Ausführung in Eigenleistung bestätigt, dass die Dämmung fachgerecht ausgeführt wurde.

Es werden nur Dämm-Maßnahmen für Rollladenkästen, die an die beheizten Bereiche des Hauses angrenzen.

Was muss ich bei den Steuern beachten?

Steuerrechtliche Fragestellungen klären Sie bitte im Vorfeld Ihrer Antragsstellung ggf. mit ihrer Steuerberatung oder informieren Sie sich anderweitig.

Warum muss ich meine Steuer-ID abgeben?

Wir sind verpflichtet Fördermittelauszahlungen an das Finanzamt zu melden.

Bin ich eine natürliche oder juristische Person?

Natürliche Person: Eine natürliche Person ist jeder Mensch, egal welchen Alters noch welcher Eigenschaften. Vielmehr sind alle Menschen natürliche Personen. Gem. § 1 BGB wird der Mensch mit Vollendung der Geburt als rechtsfähig angesehen.

Juristische Person: Eine juristische Person ist keine „Person“ im wörtlichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um ein „juristisches Konstrukt“. Eine juristische Person ist ein Zusammenschluss aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen bzw. deren Vermögen.

Beispiel: Der Fußballverein "Mustermann e.V." ist Eigentümer des Fußballplatzes, auf dem die Fußballspiele stattfinden. Zwar wurde der Verein von mehreren natürlichen Personen gegründet, Eigentümer ist aber einzig und allein der Verein als juristische Person.

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