Nach Punkt 3 der Förderrichtlinie der Stadt Essen, ist ein Förderantrag grundsätzlich vor der Beauftragung zu stellen (3.2 der FRL). Der Zugang des Antrags bei der Stadt Essen ist maßgebend.
Haben Sie bereits beauftragt, kann ihr Förderbescheid nicht positiv beschieden werden- sie erhalten eine Ablehnung.
Ausnahme:
Sie haben beauftragt und die Angebote enthalten eine auflösende oder aufschiebende Bedingung, dann können Sie ggf. noch eine Förderung seitens der Stadt Essen erhalten.
Sie haben z. B. bei der Bafa einen Förderantrag gestellt und die Angebote enthalten eine auflösende oder aufschiebende Bedingung, dann können Sie ggf. noch eine Förderung seitens der Stadt Essen erhalten.
Hinweis: Bitte informieren Sie das Bafa oder ggf. auch andere Fördermittelgeber, wenn Sie einen Förderantrag zusätzlich bei der Stadt Essen einreichen (s. Pkt. 8 – Kumulierung).