Asiatische Hornisse

Wichtige Informationen zum Umgang

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich im Stadtgebiet Essen weiter aus und unterliegt als invasive Art europarechtlichen Bestimmungen.

Rechtliche Änderung

Bislang wurde versucht, ihre Ausbreitung durch Bekämpfung einzudämmen. Am 24. März 2025 wurde die Asiatische Hornisse nach EU-Recht in Deutschland jedoch als "weit verbreitet" eingestuft und die rechtlichen Vorgaben angepasst: Die strengen Bekämpfungsmaßnahmen entfallen ab sofort, auch weil bislang kein Biodiversitätsschaden nachweisbar ist. Daher wird keine aktive Bekämpfung mehr durch die Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Anlassbezogen kann es vorkommen, dass die Untere Naturschutzbehörde in Einzelfällen noch Nestentfernungen veranlassen wird. Das entscheidet sie im eigenen Ermessen.

Die bisherige Regelung, dass in einem Radius von 850 Metern um bestimmte Schutzgebiete eine Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse auf Kosten der Stadt Essen erfolgt, entfällt ersatzlos.

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit im Rahmen des sogenannten Managementplans für NRW somit beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen. Hier wird die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse verfolgt und dort können auch Nester gemeldet werden, eine zusätzliche Meldung an die Untere Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich.

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