Wer ein lebendes geschütztes Wirbeltier im Essener Stadtgebiet hält, muss dieses unverzüglich, das bedeutet innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anmelden. Alle Zu- und Abgänge von Tieren müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. Der Anmeldung sind Kopien der Herkunftsnachweise beizufügen.
Die Anmeldung eines artgeschützten Tieres muss folgende Angaben enthalten:
Anzahl der Tiere, Tierart, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib (z. B. Verkauf, Tod), Standort, Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung), Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation), Angabe zu den Elterntieren.
Dies trifft unter anderem bei der Abgabe/Verkauf und auch beim Tod des Tieres zu. Auch wenn der*die Halter*in mit dem Tier umzieht, muss die neue Anschrift bei der Unteren Naturschutzbehörde bekannt gegeben werden.
Derzeit sind der Unteren Naturschutzbehörde Essen über 5.500 Halter mit mehr als 29.000 geschützten Exemplaren bekannt.
Für die Meldung artgeschützter Tiere steht für Sie das rechts stehende Formular bereit, welches Sie an Ihrem Bildschirm aufrufen, ausfüllen und ausdrucken können.
Für ein persönliches Gespräch in der Dienststelle, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Eine aktuell gültige Liste aller Tierarten, die nicht mehr der Meldepflicht unterliegen, steht für Sie ebenfalls rechts zum Download bereit (pdf-Format).