Die Betreuungsstelle berät und informiert über alle allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts, insbesondere über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, bei denen kein*e Betreuer*in bestellt wird. Außerdem unterstützt die Betreuungsstelle rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtige bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unter dem Leitgedanken der Betreuungsvermeidung organisiert die Betreuungsstelle darüber hinaus Informationsveranstaltungen zu dem Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten.
Die Betreuungsstelle beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf
- Vollmachten
- Betreuungsverfügungen
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10 Euro.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema der rechtlichen Betreuung und die Aufgaben der Betreuungsstelle.