Artenschutz

Bedeutung

Das wesentliche Merkmal der Evolution ist, dass Tier- und Pflanzenarten sich entwickeln, aussterben und an ihre Stelle Neue treten.

Viele wildlebende Tiere und Pflanzen sind aber heute weltweit durch den Menschen in ihrem Bestand gefährdet. Durch Zerstörung der Lebensräume oder auch durch Naturentnahmen zu Verkaufszwecken sind viele Tiere und Pflanzen vom Aussterben bedroht.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) hat derzeit über 8.000 Tier- und über 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Um die Artenvielfalt als Naturerbe sowie als Lebensgrundlage für uns und künftige Generationen zu erhalten, ist der Artenschutz eine dringende gesellschaftliche Aufgabe. Hierzu gehört natürlich auch die Erhaltung der Lebensstätten und Lebensräume.

Über die Einhaltung der Artenschutzvorschriften wacht das Bundesamt für Naturschutz, die Zollbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte mit ihren Unteren Naturschutzbehörden.

Besonders geschützte Tiere und Pflanzen

Bei geschützten Tieren und Pflanzen wird nach der EG-Verordnung in den Anhängen A (streng geschützt) und Anhängen B (besonders geschützt) unterschieden.

Zu den besonders geschützten Tieren und Pflanzen (Anhang B) zählen unter anderem Chamäleons, Riesenschlangen, Geckos, zahlreiche Papageien und Sittiche, Kakteen und einige Orchideen.

Zu den streng geschützten Tieren und Pflanzen (Anhang A) zählen die Arten, die über die besonderen Schutzvorschriften hinaus noch weiteren Regelungen unterliegen. Hierzu gehören alle heimischen Greif- und Eulenvögel, einige Amazonen-, Kakadu- und Araarten, Griechische-, Maurische- und Breitrandschildkröten, Madagaskar-Hundskopfboas und viele weitere.

Zudem gibt es den besonderen und strengen Schutz auch nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), der Bundesartenschutzverordnung und der Vogelschutzrichtlinie.

Ferner fallen auch viele Insekten wie Bienen, Hummeln, Schmetterlinge usw. unter die artenschutzrechtlichen Regelungen.

Auch tote Exemplare sowie deren sämtliche Entwicklungsformen (zum Beispiel Eier, Puppen, Samen, Früchte) unterliegen diesem Schutz. Ebenso zählen hierzu Erzeugnisse aus Tieren und Pflanzen (zum Beispiel Pelzmäntel, Krokodilledertasche, Schlangenhautstiefel, Elfenbeinschnitzereien, Korallenketten, Tropenholz und viele mehr).

Unter welchen Schutzstatus Ihr Tier oder ihre Pflanze fällt, erfahren Sie auf der Datenbankseite des Bundesamtes für Naturschutz. Hier sollten Sie allerdings zur Recherche Ihrer Tier- oder Pflanzenart die aktuelle wissenschaftliche Bezeichnung für die Suchfunktion nutzen, da es einige Tiere und Pflanzen gibt, die nicht mit einem deutschen Namen oder einem Synonym belegt sind.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Artenschutz-Mitarbeiterinnen in der Dienststelle wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt vorab telefonisch einen Termin.

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