Das wesentliche Merkmal der Evolution ist, dass Tier- und Pflanzenarten sich entwickeln, aussterben und an ihre Stelle Neue treten.
Viele wildlebende Tiere und Pflanzen sind aber heute weltweit durch den Menschen in ihrem Bestand gefährdet. Durch Zerstörung der Lebensräume oder auch durch Naturentnahmen zu Verkaufszwecken sind viele Tiere und Pflanzen vom Aussterben bedroht.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) hat derzeit über 8.000 Tier- und über 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Um die Artenvielfalt als Naturerbe sowie als Lebensgrundlage für uns und künftige Generationen zu erhalten, ist der Artenschutz eine dringende gesellschaftliche Aufgabe. Hierzu gehört natürlich auch die Erhaltung der Lebensstätten und Lebensräume.
Über die Einhaltung der Artenschutzvorschriften wacht das Bundesamt für Naturschutz, die Zollbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte mit ihren Unteren Naturschutzbehörden.